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In Höhe des Friedhof-Eingangs beginnt der Tempo 30-Bereich am Rathaus von Süden aus

Neue Temporegelungen auf der Hauptstraße in Neunkirchen

Wer die Ortsdurchfahrt in Neunkirchen befährt, sieht sich seit jüngstem mit einer neuen Geschwindigkeits-Beschränkung konfrontiert :  Auf Teilbereichen der Hauptstraße gilt nun Tempo 30. Betroffen sind zwei jeweils 150 Meter lange Abschnitte im Umfeld der Schulstandorte, somit im Bereich des 'Antoniusplatz' und des Rathauses.

Entsprechend ausgeschildert wurden - jeweils in beide Fahrtrichtungen - die Bereiche zwischen den Einmündungen der Alten-Büchel-Straße und der Raiffeisenstraße sowie zwischen dem Eingang zum Friedhof (gegenüber dem Rathaus) und der Mitte der Geschäftshäuser der "Rathauszeile".

Das neue Tempolimit ist aber zeitlich auf die wöchentlichen Schultage und Schulzeiten beschränkt. So gilt es nur von montags bis freitags jeweils von 7 Uhr am Morgen bis 16 Uhr am Nachmittag. Schulferien bilden allerdings keine Ausnahme, die Regelung greift ganzjährig.

Nördlicher Beginn des Tempo 30-Bereichs am Rathaus in Höhe der "Rathauszeile"

Hintergrund der Neuerung ist ein im vergangenen Sommer zum wiederholten Male eingebrachter, einstimmig unterstützter Antrag aus der Politik zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Neunkirchen. Dieser ging noch wesentlich über die nun angeordnete Regelung hinaus. So sollten auch die Bereiche rund um die beiden Mini-Kreisel an der Raiffeisenstraße beziehungsweise der Walzenrather Straße mit ihren Fußgänger-Überwegen der Tempo-Beschränkung unterliegen.

Weil dies einen Flickenteppich aus Tempo 30- und Tempo 50-Bereichen bei der Ortsdurchfahrt ergeben hätte, war als Lückenschluss ein durchgehendes Tempolimit von 30 gefordert worden. Ein entsprechender Prüfantrag an die Gemeindeverwaltung wurde Anfang dieses Jahres mit der Verkehrskommission, zu der neben dem Ordnungsamt auch die Kreispolizeibehörde, das Straßenverkehrsamt des Kreises und der 'Landesbetrieb Straßen NRW' als Baulastträger der Landesstraße 352 gehören, bei einem Ortstermin erörtert.

Ab der Einmündung der Schmiedestraße in Richtung 'Antoniusplatz' gilt nun auch Tempo 30

Demnach wurde der Tempobegrenzung nur in den beiden oben beschriebenen Bereichen mit "qualifizierten Gefahrenlagen" zugestimmt. Eine solche wurde hier durch die "hochfrequentierten Schulwege" mit "Bündelungswirkung zwischen Wohngebieten und allgemeinbildenden Schulen" festgestellt. Hier sei die Anordnung von Tempo 30 sogar zwingend erforderlich, so die Kreisverwaltung. Gleichzeitig begründe dies die zeitliche Beschränkung auf die Öffnungszeiten der Schulen.

Hier waren die passenden Schilder nicht ausreichend vorrätig, Uhrzeit und Distanz wurden mit Überklebern "angepasst"

Ein ebenfalls geforderter Zebrastreifen in Höhe des Rathauses wurde abgelehnt. Die bestehende Querungshilfe wird als ausreichend, sogar sicherer erachtet. Das Überqueren der Hauptstraße sei hier auch bei einer durch Zählung ermittelten Verkehrsspitze (gut 800 Fahrzeuge stündlich) möglich, da genügend Lücken im Verkehrsfluss vorhanden seien - insbesondere, da durch die Querungshilfe jeweils nur eine Fahrspur gequert werden müsse.

Weil die Hauptstraße in Nordrichtung eine Verschwenkung aufweist und eine Bushaltestelle in direkter Nachbarschaft liegt, sei ein Fußgänger-Überweg zudem nicht rechtzeitig erkennbar, die Sichtbeziehungen zwischen dem Straßenverkehr und Fußgängern/innen seien unzureichend. Bei einer Querungshilfe ohne Vorrang für den Fußgängerverkehr sei dessen Aufmerksamkeit für den fließenden Verkehr zudem höher als bei einem Zebrastreifen mit Vorrang.

Die Fußgänger-Überwege in direkter Nachbarschaft der Mini-Kreisel seien dagegen besser und ohne relevante Sichtbehinderungen erkennbar. Außerdem würden Fahrzeugführer/innen ihr Tempo bei Annäherung an die Kreisverkehre in ausreichendem Maße verringern. Weil die Markierungen der Zebrastreifen teilweise verblasst sind, sollen diese aber erneuert werden. Geringere Tempolimits seien hier nicht erforderlich, die beantragten Lückenschlüsse über die gesamte Hauptstraße damit hinfällig.

Für die Bereiche der beiden Mini-Kreisel wurden vom Kreis Tempo-Reduzierungen abgelehnt

Mit der aktuellen Neuregelung ist natürlich eine entsprechende Beschilderung verbunden, die nach jeder Einmündung in den betroffenen Bereichen wiederholt wird - mit Ausnahme der Einmündung der Rathausstraße als Sackgasse. Dabei werden die neuen Verbotsschilder an insgesamt neun Standorten von jeweils zwei Zusatzschildern mit den Uhrzeiten und der Streckenlänge begleitet. Im Abschnitt des 'Antoniusplatz' in Fahrtrichtung Zentrum wurde der ohnehin vorhandene "Schilderwald" damit nahezu verdoppelt, wobei die angegebenen Distanzen auf den Zusatzschildern hier nicht stimmig zueinander sind.

Auf die neuen Regelungen soll seitens der Gemeinde mittels eines Dialog-Symbols ("Tempo-Smiley") aufmerksam gemacht werden. Die Kreisverwaltung will das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer/innen in den nun temporeduzierten Bereichen, aber auch an anderen Stellen der Hauptstraße mit verdeckten Seitenradar-Messungen überprüfen. In der Folge sind auch Tempo-Überwachungen durch die Polizei oder den Kreis möglich. (cs)
 

24. August 2026

Blick von Süden auf den entstandenen "Schilderwald" der Hauptstraße in Höhe des Busbahnhofs am 'Antoniusplatz'
Die - teils neue - Beschilderung aus Sicht der Einfahrt zum Busbahnhof

 

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